Description
Weitergehende Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, InvaliditĂ€t und Tod, sowie in der UnterstĂŒtzung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, InvaliditĂ€t, Arbeitslosigkeit. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell verbundener Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hiezu die nötigen Mittel zur VerfĂŒgung gestellt und die Rechte der bisherigen DestinatĂ€re nicht geschmĂ€lert werden. Der Stiftungszweck kann erfĂŒllt werden: a) durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen dafĂŒr erfĂŒllt sind, b) durch VersicherungsvertrĂ€ge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und BegĂŒnstigte sein muss, c) durch eine Alterssparkasse, allenfalls mit ergĂ€nzender Risikoversicherung. Die Stiftung kann zur Finanzierung von BeitrĂ€gen und VersicherungsprĂ€mien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der DestinatĂ€re bestehen.