Description
Zweck: TrĂ€gt dazu bei, eine wirksame, zweckmĂ€ssige und wirtschaftliche Spitalversorgung zu gewĂ€hrleisten. Dient der kantonalen, regionalen und ĂŒberregionalen medizinischen Versorgung im Rahmen der LeistungsauftrĂ€ge gemĂ€ss dem Bundesgesetz vom 18. MĂ€rz 1994 ĂŒber die Krankenversicherung (KVG). TrĂ€gt im Rahmen von Leistungsvereinbarungen mit Hochschulen zur Forschung und Lehre bei. Erbringt bedarfsgerecht gemeinwirtschaftliche Leistungen. Kann weitere Leistungen erbringen, soweit dadurch die ErfĂŒllung der staatlichen LeistungsauftrĂ€ge nicht beeintrĂ€chtigt wird. Kann Kooperationen eingehen, Unternehmen grĂŒnden oder sich an Unternehmen beteiligen.