Description
Die Institution sorgt in erster Linie fĂŒr die bedarfsgerechte, qualitĂ€tsorientierte und möglichst eigenwirtschaftliche Versorgung mit öffentlichen Alters- und PflegeheimplĂ€tzen in der Gemeinde Glarus SĂŒd. Zu diesem Zweck fĂŒhrt sie Alters- und Pflegeheime in der Gemeinde (Heime) und erbringt die erforderlichen Dienstleistungen insbesondere fĂŒr Senioren sowie deren Umfeld. Art. 78 der Gemeindeordnung bestimmt, dass Heime in Elm, Linthal und Schwanden gefĂŒhrt werden, soweit dies organisatorisch zweckmĂ€ssig und wirtschaftlich tragbar ist. Auf Beschluss der Gemeindeversammlung können Betriebe aufgegeben oder zusĂ€tzliche eröffnet werden. Im Rahmen des ersten Absatzes erbringt die Institution insbesondere die folgenden Leistungen und achtet dabei namentlich auf eine hohe Kundenzufriedenheit: a) Sicherstellung der Grundversorgung fĂŒr betreuungs- und pflegebedĂŒrftige Langzeitbewohner; b) optimale Ausnutzung der organisatorischen Synergien der Alters- und Pflegeheime zu Gunsten der Gesamtorganisation; c) UnterstĂŒtzung Dritter in einer möglichst optimalen, ganzheitlichen und lĂŒckenlosen Gesundheitsversorgungskette. Die Institution kann alle Leistungen erbringen und RechtsgeschĂ€fte abschliessen, die geeignet sind, ihren Zweck zu fördern oder die damit direkt oder indirekt zusammenhĂ€ngen. Sie kann GrundstĂŒcke erwerben, verwalten und verĂ€ussern. Vorbehalten bleibt Artikel 79 Absatz 4 der Gemeindeordnung. Sie kann sich an öffentlichen und privaten Institutionen mit Ă€hnlichen Zwecken beteiligen oder neue grĂŒnden. HierfĂŒr ist die Zustimmung des zustĂ€ndigen Gemeindeorgans (Artikel 3 der Gemeindeordnung) erforderlich. Im Rahmen ihrer Zweckbestimmung schliesst die Institution mit ihren Kunden privatrechtliche VertrĂ€ge ab, insbesondere Miet- und PensionsvertrĂ€ge.