Description
Zum Baunebengewerbe gehören grundsĂ€tzlich sĂ€mtliche ĂŒbrigen Bauarbeiten wie bspw. Maler-, Gipser-, Dachdecker-, Plattenleger-, GĂ€rtner-, Spenglerei-, Heizungs-, Klima-, LĂŒftungs-, Schreiner-, Zimmerei-, Metallbau- sowie SanitĂ€r- und Elektroinstallationsarbeiten. Diese Abgrenzung entbindet den Auftraggeber allerdings nicht davon, im Einzelfall zu prĂŒfen, ob die konkreten Bauarbeiten ein tragendes Element betreffen; dies deshalb weil bestimmte Arbeitsgattungen (bspw. Zimmerei- oder Metallbauarbeiten) je nach Bauvorhaben ein tragendes oder nicht tragendes Element betreffen können.
Commissions
Commission de l'Ă©conomie et des redevances CN (CER)
Commission de l'Ă©conomie et des redevances CE (CER)